Gültigkeit

neue Führerscheine

Ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellte Führerscheine sind maximal 15 Jahre gültig.

Alle vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellten Führerscheine (Papier- und Scheckkartenführerscheine) müssen bis spätestens 19.01.2033 gegen Führerscheine mit Befristung ausgetauscht werden.

Die Befristung bezieht sich auf das Dokument und NICHT auf die Lenkerberechtigung. Sämtliche Ausnahmen sind im Führerscheingesetz beschrieben.


vor 19.01.2013

Alle vor 19. Jänner 2013 ausgestellten Führerscheine (Papier- und Scheckkartenführerscheine) müssen bis spätestens 19.01.2033 gegen Führerscheine mit Befristung ausgetauscht werden.

im Ausland

Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug in einem Land lenken möchten, das weder ein EU-Mitgliedstaat noch ein EWR-Staat ist, benötigen Sie einen internationalen Führerschein.

Der internationale Führerschein ist nur gemeinsam mit dem nationalen Führerschein gültig. Der internationale Führerschein wird Ihnen von folgenden Autofahrerclubs ausgestellt:

  • Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs (ARBÖ)
  • Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring-Club (ÖAMTC)
  • Verkehrsclub Österreich (VCÖ)