- Ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellte Führerscheine sind maximal 15 Jahre gültig.
- Alle vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellten Führerscheine (Papier- und Scheckkartenführerscheine) müssen bis spätestens 19.01.2033 gegen Führerscheine mit Befristung ausgetauscht werden. Die Befristung bezieht sich auf das Dokument und NICHT auf die Lenkerberechtigung.
Sämtliche Ausnahmen sind im Führerscheingesetz beschrieben.